Gesuchstellung & Beurteilung

 

Stimmt der Vorstand des REV einem Projekt nach entsprechender Prüfung zu, so wird es der Volkswirtschaftsdirektion überwiesen. Diese überprüft das Projekt und formuliert einen Antrag an den Regierungsrat für die finanzielle Unterstützung des Projektes. Der Regierungsrat verfügt dann einen Beitrag und formuliert allfällige Bedingungen und Auflagen zuhanden des Projektträgers.

 

Welche Unterlagen muss der Gesuchsteller einreichen?

 

 

Die Unterlagen sind in 8-facher Ausführung einzureichen an:

 

REV Nidwalden & Engelberg

Dorfplatz 7a

6370 Stans