Gesuchstellung & Beurteilung
Stimmt der Vorstand des REV einem Projekt nach entsprechender Prüfung zu, so wird es der Volkswirtschaftsdirektion überwiesen. Diese überprüft das Projekt und formuliert einen Antrag an den Regierungsrat für die finanzielle Unterstützung des Projektes. Der Regierungsrat verfügt dann einen Beitrag und formuliert allfällige Bedingungen und Auflagen zuhanden des Projektträgers.
Welche Unterlagen muss der Gesuchsteller einreichen?
- Einen Businessplan
Businessplan Anleitung.pdf
- ausgefülltes REV Gesuchsformular
Vorlage Gesuch um Finanzhilfe.pdf
- Meilensteine
Meilensteine Raster für Realisierung.pdf
Die Unterlagen sind in 8-facher Ausführung einzureichen an:
REV Nidwalden & Engelberg
Dorfplatz 7a
6370 Stans

