Neue Regionalpolitik

 

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

 

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) will der Bundesrat die Standortvoraussetzungen für ländliche Regionen verbessern. 

Gemäss Art. 15 BGR erarbeiten die Kantone, gestützt auf die Vorgabe des Mehrjahresprogramms, zusammen mit ihren Entwicklungsträgern, regionalen Geschäftsstellen oder anderen regionalen Akteuren mehrjährige kantonale oder überkantonale Umsetzungsprogramme und aktualisieren dies periodisch. Der Bund schliesst, gestützt auf die kantonalen Umsetzungsprogramme in den Kantonen mehrjährige Programmvereinbarungen ab. 

 

Umsetzungsprogramm 2008 - 2011.pdf