Was ist NRP?

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) wollen der Bund und die Kantone die Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten verbessern, Innovationen und Wertschöpfung generieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die NRP unterstützt durch die Förderung von Projekten den Kanton Nidwalden dabei, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten. Indirekt trägt sie dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Unterschiede abzubauen. 

Es werden Projekte unterstützt, welche dem Kanton Nidwalden helfen, sein Potenzial auszuschöpfen. Gefördert werden dabei auch verschiedene Formen der Zusammenarbeit – zwischen Regionen und Kantonen, zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen. 

Die NRP verhilft geeigneten Projekten und Programmen durch direkte finanzielle Unterstützung zum Durchbruch. 

 

Was wird gefördert? 

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Wertschöpfung in Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Tourismus sind die konkreten Förderinhalte der NRP im Kanton Nidwalden. Folgende Ziele sollen damit erreicht werden: 

  • Innovation in KMU fördern 

  • Überbetriebliche Kooperationen stärken 

  • Innovative touristische Angebote und Produkte entwickeln 

  • Touristische Akteure qualifizieren und Qualität steigern 

  • Seilbahnen stärken 

  • Digitalisierung fördern

 

Welche Arten von Förderung gibt es?  

Regionen, Unternehmen und weitere initiative Personen oder Gruppierungen können im Rahmen der NRP beim Kanton Nidwalden folgende Finanzhilfen beantragen: 

A-fond-perdu-Beiträge für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten. Die Projektförderung der NRP hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. 

Zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen, die die Standortattraktivität steigern, mit dem Fokus auf Industrie/Gewerbe sowie Tourismus. 

Wer Finanzhilfen für ein Vorhaben erhält, ist verpflichtet, sich angemessen mit Eigenmitteln an dessen Finanzierung zu beteiligen. NRP-Beiträge werden nur als Restfinanzierung in Ergänzung zu Eigen- und Fremdmitteln bewilligt. 

Wer kann ein Gesuch einreichen?

NRP-Projekte können von regionalen Akteurinnen und Akteuren, Unternehmen, Gemeinden, Initiativen, Institutionen und Organisationen unterschiedlichster Art lanciert und umgesetzt werden.

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Wie muss ich vorgehen?

So initiieren Sie ein Projekt

Grundsätzlich wichtig ist, möglichst früh (noch vor der Konzeptphase) Kontakt mit dem REV aufzunehmen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Unterstützungsmöglichkeiten bei der NRP bei Projektbeginn am grössten sind.

wir empfehlen:

Kontaktnahme mit dem Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg, Abklärung von Verständnis- und Verfahrensfragen, Zielkonformität, Termine etc. Der REV unterstütz die Projektträgerschaft bei der Konzeptionierung und berät beim Ausfüllen des NRP-Gesuchs Gesuchsformular 2020–2023

 

Welche Schlüsselkriterien gibt es?

 

1.Einordnung in die kantonale Strategie

Das Projekt muss sich in die kantonale Entwicklungsstrategie einfügen und zur Erreichung der kantonalen Ziele beitragen.

2. Abgrenzung zu anderen Politiken und Förderinstrumente

Das Projekt fällt nicht in den Kernbereich eines anderen Förderinstruments und steht nicht im Widerspruch zu Strategien anderer Sektoralpolitiken (beispielsweise Beiträge aus der Kulturförderung, Sportförderung, Swisslos und andere).

3. Räumliche Wirkung 

Die Wirkungen des Projekts liegen hauptsächlich im räumlichen Perimeter der NRP. Projekte sind auf die regionalen Wirtschaftszentren sowie auf funktionale Räume ausgerichtet.

4. Wertschöpfungsorientierung

Das Projekt entspricht echten Marktbedürfnissen und schafft so direkt regionale Wertschöpfung oder bereitet deren Entwicklung vor. Es zeigt das Marktpotenzial auf, und wie zur Schaffung oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen in einem Ausmass beigetragen wird, das für den jeweiligen Standort relevant ist.

5. Exportorientierung

Das Projekt trägt zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen bei, die aus der Region exportiert werden, oder zur Stärkung der Exportfähigkeit einer Region.

6. Innovation

Das Projekt trägt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einer Region oder zur Schaffung von Produkten oder Dienstleistungen bei, die bisher ungestillte Bedürfnisse befriedigen.

7. Anschubfinanzierung

Die Finanzierung beschränkt sich auf die Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts. Diese hängt vom Projekt ab, sollte aber nicht mehr als vier Jahre betragen. Betriebsbeiträge sind ausgeschlossen.

8. Wettbewerbskonformität

Das Projekt ist im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt und wird von einer überbetrieblichen Trägerschaft getragen.

9. Nachhaltigkeit

Das Projekt berücksichtigt die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.

Ausschlusskriterien

Projekte können grundsätzlich dann nicht mit NRP-Mitteln unterstützt werden, wenn vom Projekt nur ein einzelner Betrieb profitieren kann (siehe oben: Punkt 8. Wettbewerbskonformität) oder wenn damit Betriebskosten finanziert werden (siehe oben: Punkt 7 Anschubfinanzierung).